Pflegegeld sparen und trotzdem Pflegeleistungen in Anspruch nehmen

Backen in der Lebensraum Seniorentagespflege

Bei uns ist immer etwas los.

Hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen den erhöhten Betreuungsaufwand mit der monatlichen Betreuungspauschale von 200 € für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen festgestellt? Dann kann Ihr Angehöriger schon mit der Pflegestufe 1 unsere Tagespflege 13 Tage im Monat besuchen und muss keine Zahlung aus eigener Tasche leisten.

„Wie geht das denn?“, fragen Sie sich jetzt vielleicht. Ganz einfach: Die Betreuungspauschale nach §45b des Elften Sozialgesetzbuches dient der Erstattung von finanziellen Aufwendungen, die Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Tagespflege entstehen.

So ist Ihr Angehöriger fast einen halben Monat tagsüber in sicheren Händen, muss keine Zuzahlung aus der eigenen Tasche leisten und erhält trotzdem noch das anteilige nichtausgeschöpfte Pflegegeld ausgezahlt. Im Rahmen unserer „Schnupperwoche“ kann Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unsere Tagespflege eine Woche lang unverbindlich kennenlernen

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